Vertragliche Einlagensicherung
Die Bankhaus August Lenz Co. & AG ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen.
Der Einlagensicherungsfonds sichert alle Verbindlichkeiten, die in der Bilanzposition „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ auszuweisen sind. Hierzu zählen Sicht-, Termin- und Spareinlagen einschließlich der auf den Namen lautenden Sparbriefe. Details hierzu siehe unsere AGB, Nr. 20.
Die Grenze der Einlagensicherung bemisst sich an der Eigenkapitalausstattung der jeweiligen Bank.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bankenverband.de/einlagensicherung
Gesetzliche Einlagensicherung
Kundeneinlagen werden zudem von einem gesetzlichen Einlagensicherungssystem gedeckt. Einlagen werden im Falle einer Insolvenz in jedem Fall bis zu 100.000 Euro erstattet.
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.edb-banken.de